Burweg Estorf Heinbockel Kranenburg Oldendorf

A 22 (Stand: 27.02.2009)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

hiermit erhalten Sie aktuelle Informationen aus dem Rathaus zur Küstenautobahn A 22.

Mit der Stellungnahme vom 03. April 2006 hat sich die Samtgemeinde Oldendorf auch auf der Grundlage des Ratsbeschlusses aus dem Jahre 1999 für die Küstenautobahn ausgesprochen und die „Landvolktrasse“ (annähernd parallel zur B 74 verlaufend) favorisiert.

Das Landesamt für Straßenbau hat am 29. Mai 2007 die Vorzugsvariante bekanntgegeben. Die geplante Trasse der A 22 verläuft damit durch den Bereich der Samtgemeinde Oldendorf. Im Raumordnungsverfahren (ab Mitte 2007) wird jetzt diese Vorzugsvariante „Ost 2“ im Detail zu prüfen sein und sowohl die Bürger-/innen als auch die Räte der Kommunen werden ihre Sichtweise zur geplanten Trasse vorbringen können.

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Internetseite für die Küstenautobahn A 22  unter http://www.kuestenautobahn.info/. Dort besteht auch die Möglichkeit, aktuelles Kartenmaterial zu den Varianten der A 22 einzusehen und herunterzuladen; der vorgesehene Zeitablauf sieht so aus:

 Juli 2007 – August 2008  Raumordnungsverfahren und Linienbestimmung
 September 2008 – Oktober 2010  Erarbeitung der technischen Entwürfe
 November 2010 – Oktober 2013  Planfeststellungsverfahren
 anschließend  Baubeginn
 ab 2017  Freigabe für den Verkehr

Projektleiter bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist Herr Ralf Wilde aus dem Dezernat 22, Planung und Umweltmanagement. Bei Anfragen zur Küstenautobahn steht auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ein Kontaktformular zur Verfügung.

Bericht im Samtgemeinderat am 05. Juli 2007:
"Die Landesbehörde hat am 03. Juli 2007 ausführlich über den aktuellen Verfahrensstand zum geplanten Bau der Küstenautobahn A 22 informiert. Neben den Vertretern der Samtgemeinde Oldendorf haben auch Vertreter der Mitgliedsgemeinden an dieser Veranstaltung teilgenommen.

In dieser Veranstaltung wurden insbesondere Informationen  

- zur Verkehrsuntersuchung,
- zur Kostenschätzung,
- zur Landwirtschaft,
- zur Raumverträglichkeitsuntersuchung,
- zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung und 
- zur Gesamtplanung

gegeben. Es wurde sachlich, aber sehr deutlich vorgetragen, dass alle zu berücksichtigenden und bekannten Aspekte und Belange sehr gründlich und umfassend gegeneinander abgewogen worden sind.

Beim gesamtplanerischen Variantenvergleich ist die jetzige Vorzugsvariante „Ost 2“ gegenüber der
Variante „Ost 1“ (Landvolktrasse - parallel zur B 74 verlaufend) favorisiert worden.

Gegen die Variante „Ost 1“ sprechen insbesondere die Belange des Natur- und Umweltschutzes.

In diesem Zusammenhang wurde von den Planern verdeutlicht, dass die Belange der Natura-2000-Gebiete, die Belange von Flora und Fauna sowie des Artenschutzes im Verhältnis zu anderen Belangen gewichtiger sind. Der Faktor Mensch (hier in der Agenda unter Problemschwerpunkt genannt) ist demnach nicht so wichtig.

Zum weiteren Verfahren ist anzumerken, dass das Raumordnungsverfahren von der Regierungsvertretung mit Sitz in Lüneburg erst nach den Sommerferien eingeleitet wird. Erst dann werden alle Kommunen die umfangreichen Unterlagen erhalten und haben insgesamt 6 Wochen Zeit, um Stellungnahmen abzugeben.       

Was ist zum weiteren Verfahrensablauf aus meiner Sicht zu sagen? Ich stelle mir vor, dass zunächst die betroffenen Mitgliedsgemeinden Stellungnahmen in den Räten erarbeiten, damit diese dann in die Stellungnahme des Rates der Samtgemeinde Oldendorf münden können. Parallel dazu müssten wünschenswerter Weise Abstimmungsgespräche untereinander erfolgen, um möglichst inhaltlich gleichlautend Stellung zu nehmen.

Ebenso könnte ich mir eine gemeinsame Informationsveranstaltung vorstellen, in welcher dann die Planung von den zuständigen Vertretern des Landes vorgestellt und Fragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie insbesondere von Betroffenen beantwortet werden könnten. Aber da kann und will ich auch nicht der Willensbildung der Bürgermeister und der Räte der Mitgliedsgemeinden vorgreifen.

Bei der Regierungsvertretung in Lüneburg ist für das Raumordnungsprogramm und -verfahren Herr Dr. Manthey, Telefon: 04131/151321, E-Mail: holger.manthey@rv-lg.niedersachsen.de zuständig. Alle Bürgerinnen und Bürger können ihre Eingaben und Stellungnahmen direkt dort einreichen. Allerdings sollten Sie in einem solchen Fall auch der zuständigen Mitgliedsgemeinde Ihre Eingabe bzw. Stellungnahme zur Kenntnis geben. Nur dann kann Ihre Sichtweise in der Stellungnahme der Mitgliedsgemeinde bzw. letztendlich in der Stellungnahme der Samtgemeinde berücksichtigt werden.

Nach den Sommerferien werden wir umfangreiche Planunterlagen erhalten, anhand derer es erst dann möglich sein wird, sich mit dem Für und Wider der durch die Samtgemeinde Oldendorf verlaufenden Vorzugsvariante „Ost 2“ konkret auseinanderzusetzen."

Bericht im Gemeinderat Burweg am 09. Juli 2007:
"Aus meinem Bericht bzgl. des derzeitigen Verfahrensstandes zum geplanten Bau der Küstenautobahn A 22 in der Sitzung des Rates der Samtgemeinde Oldendorf am 05. Juli 2007 müsste klar geworden sein, dass ich den derzeitigen Verlauf der Vorzugsvariante (Ost 2) ebenfalls kritisch betrachte. Letztendlich können wir aber nur mit handfesten Argumenten die bislang nicht nur von der Samtgemeinde Oldendorf favorisierte Landvolktrasse (Ost 1 - annähernd parallel zur B 74 verlaufend) wieder in den Blickpunkt einer ernsthaften Betrachtung bringen. Infolgedessen bin ich für jede Information und Benennung gewichtiger ggf. bislang nicht berücksichtigter Details dankbar.
 
Nur wenn wir mit gewichtigen Fakten sowie nachvollziehbar gegen diese Vorzugsvariante (Ost 2) und für die Landvolktrasse (Ost 1) argumentieren können und wenn letztendlich alle privaten sowie öffentlichen Akteure inhaltlich mit einer Stimme sprechen, sehe ich eine realistische Chance als gegeben an, etwas Entscheidendes bewirken zu können.
 
Von daher sollten wir alle fair miteinander umgehen und gemeinsam sowie sachlich und objektiv eine Stellungnahme zum geplanten Bau der Küstenautobahn A 22 erarbeiten; nur mit einem „Nein“ zur Vorzugsvariante Ost 2  werden wir nicht viel erreichen können. Zwischenzeitlich habe ich auf der Ebene der Samtgemeinde Oldendorf eine interfraktionelle Abstimmung  zur weiteren Vorgehensweise veranlasst."

Beschluss des Samtgemeindeausschusses am 09. Juli 2007:
"Der Samtgemeindeausschuss hat am 09.07.2007 beschlossen, Mitte September eine Informationsveranstaltung durchzuführen. Es ist daran gedacht, dass der für das Raumordnungsverfahren zuständige Vertreter der Regierungsvertretung Lüneburg und der Projektleiter bei der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr aus dem Dezernat 22 - Planung und Umweltmanagement - umfassend informieren und Fragen der Bürgerinnen und Bürger beantworten." 

Eine gemeinsame Informationsveranstaltung der Samtgemeinden Himmelpforten und Oldendorf findet am 27. September 2007, 18:30 Uhr, in der Eulsete-Halle in Himmelpforten, Marktstr. 5 a, statt. In dieser Informationsveranstaltung soll insbesondere den Betroffenen und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern unserer Samtgemeinden die Planung zur A 22 von den Vertretern des Landesamtes für Straßenbau aus Hannover und der Regierungsvertretung Lüneburg vorgestellt und erläutert sowie Fragen beantwortet werden. Neben der Beurteilung der Vorzugsvariante wird auch eine Vorstellung der für unsere Samtgemeinden überprüften Trassenvarianten mit den jeweiligen Auswirkungen erfolgen.

Eingangsstatement von Samtgemeindebürgermeister Thomas Scharbatke im Rahmen der Informationsveranstaltung zur geplanten Küstenautobahn A 22 am 27.09.2007 in Himmelpforten, Eulsete-Halle
"Sehr geehrte Damen und Herren,
die Samtgemeinde Oldendorf hat sich im Online-Beteiligungsverfahren im Jahre 2006 für die Küstenautobahn und dabei gleichzeitig für einen Trassenverlauf der A 22 im Bereich der vorhandenen Bundesstraße 74 von Bremervörde nach Stade verlaufend ausgesprochen.
Dieser Trassenverlauf ist allen vielleicht unter der Bezeichnung „Landvolktrasse“ besser bekannt. Diese sog. Landvolktrasse ist seinerzeit in dem Verfahren zur A 20 aus dem Bereich der Landwirtschaft vorgeschlagen worden.
Die jetzige Vorzugsvariante der geplanten Küstenautobahn A 22, sehr geehrte Damen und Herren, entspricht von daher nicht der geltenden Beschlusslage der Samtgemeinde Oldendorf.
Diese Vorzugsvariante
- verläuft, wie Sie alle wissen, annähernd mitten durch das Gebiet der Samtgemeinde Oldendorf und zerschneidet diese, 
- führt durch einen bislang nicht vorbelasteten und damit unberührten Bereich,
- zerstört unwiederbringlich einen bedeutsamen Erholungs- und Kulturraum sowie sehr viele hochwertige landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Die touristischen Entwicklungspotentiale, die aktuelle Entwicklungsstrategie der integrierten ländlichen Entwicklung der ILEK-Kehdingen/Oste-Region sowie die Realisierung der einzelnen, in den letzten Wochen erarbeiteten Handlungsfelder unseres LEADER-Wettbewerbsbeitrages könnten durch den derzeitigen Verlauf der Vorzugsvariante und insbesondere auch wegen der unmittelbaren Nähe der geplanten A 22 zur Oste gerade unter dem Aspekt „Natur erleben“ mehr als in Frage gestellt werden.
Gleichwohl, sehr geehrte Damen und Herren, erfährt aber die strukturschwache Region zwischen Elbe und Weser aufgrund der überregionalen verkehrlichen Anbindung durch die A 22 an das europäische Straßennetz eine andere Qualität.
Verehrte Anwesende,
im Rahmen der anzustrebenden Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen unseren Samtgemeinden begrüße ich die Durchführung der heutigen gemeinsamen Informationsveranstaltung außerordentlich. Dieses Thema um den zukünftigen Verlauf der A 22 ist es wert, gemeindegrenzenübergreifend ernsthaft miteinander besprochen zu werden, um möglichst inhaltlich gleichlautend im Raumordnungsverfahren Stellung beziehen zu können.
Die Sorgen und Nöte vieler der in unseren Samtgemeinden lebenden Menschen kann ich nachvollziehen. Viele Menschen in unseren Samtgemeinden möchten aber auch gerne, dass die A 22 gebaut wird. Die Betroffenheit unserer Bürgerinnen und Bürger ist von daher sehr unterschiedlich; so sind z. B. einige Existenzen bedroht. Gegenwärtig geht es in dem bevorstehenden Raumordnungsverfahren um die endgültige und möglichst für alle Akteure verträgliche Trassenfindung.
In der heutigen Veranstaltung erwarte ich nachvollziehbare Informationen zum Für und Wider der Vorzugsvariante und zu den überprüften, aber gegenwärtig verworfenen Alternativtrassen der A 22, damit alle Akteure, alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle politischen Mandatsträger, insbesondere in den Räten unserer Samtgemeinden und ihrer Mitgliedsgemeinden, im Rahmen des bevorstehenden Raumordnungsverfahrens konstruktiv mit handfesten Argumenten Stellung nehmen können.
Abschließend wünsche ich jetzt der Informationsveranstaltung einen harmonischen Verlauf."
Zum Verlauf dieser Veranstaltung wird auf die aktuellen Presseberichte verwiesen. Das Raumordnungsverfahren wird voraussichtlich Anfang/Mitte Oktober von der Regierungsvertretung eingeleitet werden. Sobald der weitere detaillierte Verfahrensablauf bekannt ist, wird zeitnah informiert. Der Samtgemeinderat wird sich in seiner Sitzung am 11. Oktober 2007 mit der Küstenautobahn A 22 beschäftigen; bei Bedarf wird eine Bürgerfragestunde ermöglicht.

Bericht im Samtgemeinderat am 11. Oktober 2007:
In der Samtgemeinderatssitzung am 11. Oktober 2007 ist über das Verfahren zur Auslegung der Unterlagen im Raumordnungsverfahren zur geplanten Küstenautobahn mit den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern diskutiert worden. Abschließend wurde festgestellt, dass die Verwaltung alle Wortbeiträge gewichten und eine bürgerfreundliche Auslegung der Unterlagen zum Raumordnungsverfahren der A 22 gewährleisten werde.

Raumordnungsverfahren für die geplante Küstenautobahn A 22 Westerstede (A 28) – Drochtersen (A 20, Elbquerung)
Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Kompetenzcenter Hannover - plant im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung den Bau der Küstenautobahn A 22 von Westerstede (A 28) nach Drochtersen (A 20, Elbquerung).

Das Vorhaben erfordert nach der Raumordnungsverordnung des Bundes Ziffer 8 vom 13.12.1990 in der zurzeit gültigen Fassung i. V. mit § 13 Abs. 1 des Nds. Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) in der Fassung vom 07. Juni 2007 (Nds. GVBl. S. 223) die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens.

Das Raumordnungsverfahren hat gem. § 12 NROG den Zweck festzustellen, ob raumbedeutsame Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen und wie raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen unter den Gesichtspunkten der Raumordnung aufeinander abgestimmt oder durchgeführt werden können (Raumverträglichkeitsprüfung). Diese Feststellung schließt die Prüfung von Trassenalternativen ein.

Das Raumordnungsverfahren schließt ferner die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt entsprechend dem Planungsstand ein (§ 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung).

Die Planungsunterlagen mit der Umweltverträglichkeitsstudie liegen in der Zeit vom 29.10.2007 bis 03.12.2007 im Rathaus der Samtgemeinde Oldendorf, Schützenstraße 5, 21726 Oldendorf, wie folgt zur Unterrichtung und Anhörung der Öffentlichkeit zur Einsicht aus:

 montags  7:30 Uhr – 16:30 Uhr;
 dienstags  7:30 Uhr – 16:30 Uhr;
 mittwochs  7:30 Uhr – 12:00 Uhr;
 donnerstags  7:30 Uhr – 18:00 Uhr;
 freitags  7:30 Uhr – 12:00 Uhr.
 
Weitere Termine können nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Tel.: 04144/6099-26) vereinbart werden.

Während der Auslegungszeit und bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist
(17. Dezember 2007) können von jedermann Äußerungen zum Vorhaben schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift gegeben werden.

Sitzung des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses der Samtgemeinde Oldendorf am 27. November 2007:
Der von der Samtgemeinde Oldendorf beauftragte Planer Herr Peter Kranzhoff (Büro Cappel + Partner, Himmelpforten) hat auf der Grundlage der im Raumordnungsverfahren ausgelegten Unterlagen die die Samtgemeinde Oldendorf berührenden Belange/betroffenen Schutzgüter in der Sitzung vorgestellt und erläutert; die Power-Point-Päsentation ist hier (12 MB) abrufbar.

Sitzung des Samtgemeinderates am 10. Januar 2008:
Der Rat der Samtgemeinde Oldendorf hat in seiner Sitzung am 10. Januar 2008 mehrheitlich (12 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und 7 Gegenstimmen) diese Stellungnahme beschlossen.

Mit Verfügung vom 24.07.2008 hat die Regierungsvertretung Lüneburg im Rahmen des zurzeit laufenden Raumordnungsverfahrens die Träger öffentlicher Belange zum Erörterungstermin am 26. und 27. August 2008 nach Nordenham eingeladen. Hier sollen die von den Beteiligten vorge-brachten wesentlichen Anregungen und Bedenken erörtert werden.

Die Regierungsvertretung Lüneburg hat das Raumordnungsverfahren gem. § 12 ff. Niedersächsisches Gesetz über Raumordung und Landesplanung (NROG) durchgeführt. Das Verfahren ist nunmehr abgeschlossen. Die daraus folgende Landesplanerische Feststellung hat  gem. Verfügung vom 29.01.2009 gegenüber dem Träger des Vorhabens und gegenüber Einzelnen keine unmittelbare Rechtswirkung. Es ersetzt nicht erforderliche Erlaubnisse, Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstige behördliche Entscheidungen nach anderen Rechtsvorschriften.

Gem. § 16 Abs. 4 NROG ist eine Ausfertigung der Landesplanerischen Feststellung in den Gemeinden einen Monat zur Einsicht auszulegen. Diese liegt in der Zeit vom 19.02.2009 bis 25.03.2009 im Rathaus der Samtgemeinde Oldendorf, Schützenstraße 5, 21726 Oldendorf, wie folgt zur Einsicht aus:

 montags  8.00 Uhr – 16:00 Uhr;
 dienstags  8:00 Uhr – 16:00 Uhr;
 mittwochs  8:00 Uhr – 12:00 Uhr;
 donnerstags  8:00 Uhr – 18:00 Uhr;
 freitags  8:00 Uhr – 12:00 Uhr.
 
Weitere Termine können nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Tel.: 04144/609926) vereinbart werden.
Parallel dazu sind die Unterlagen im Internet unter www.kuestenautobahn.info eingestellt.

Die Regierungsvertretung Lüneburg hat uns nachfolgenden Planungszeitraum aufgezeigt:

- Die Linienbestimmung (Korridor der Trasse) durch die Behörde für Straßenbau soll bis ca.  
  03.07.2009 fertig gestellt werden.

- Die Linienbestimmung (Korridor der Trasse) durch das Bundesverkehrsministerium in Berlin  
  soll bis ca. 31.01.2010 erfolgen.
 
- Die Vorbereitung/Durchführung des Planfeststellungsverfahrens durch die Behörde für  
  Straßenbau
wird bis ca. 31.01.2012 abgeschlossen sein. In diesem Prozess können alle  
  Einzelinteressen geltend gemacht werden.


Mit freundlichen Grüßen
Thomas Scharbatke

© Samtgemeinde Oldendorf
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