Fundsachen
Fundsachen, die in der Samtgemeinde Oldendorf abgegeben wurden, werden dem/der Verlierer/Verliererin nur herausgegeben, wenn diese/r nachweisen kann, dass er/sie Eigentümer/in der Fundsache ist.
Die Fundsache wird nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist dem/der Finder/Finderin herausgegeben.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate ab Anmeldung der Fundsache im Fundbüro der Samtgemeinde Oldendorf.
Das Eigentum an der Fundsache erwirbt der/die Finder/Finderin, wenn
- dieser/diese sich den Eigentumserwerb vorbehalten hat,
- sich der/die Verlierer/in nicht gemeldet hat und
- die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.
Sollten Sie weitere Fragen haben, so steht Ihnen Frau Quell (04144/6099-22) gern zu den Öffnungszeiten der Samtgemeinde zur Verfügung.
