Burweg Estorf Heinbockel Kranenburg Oldendorf

Fundsachen

Fundsachen, die in der Samtgemeinde Oldendorf abgegeben wurden, werden dem/der Verlierer/Verliererin nur herausgegeben, wenn diese/r nachweisen kann, dass er/sie Eigentümer/in der Fundsache  ist.
 
Die Fundsache wird nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist dem/der Finder/Finderin herausgegeben.
 
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate ab Anmeldung der Fundsache im Fundbüro der Samtgemeinde Oldendorf.
Das Eigentum an der Fundsache erwirbt der/die Finder/Finderin, wenn

  • dieser/diese sich den Eigentumserwerb vorbehalten hat,
  • sich der/die Verlierer/in nicht gemeldet hat und
  • die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.

Sollten Sie weitere Fragen haben, so steht Ihnen Frau Quell (04144/6099-22) gern zu den Öffnungszeiten der Samtgemeinde zur Verfügung.

© Samtgemeinde Oldendorf
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